Ein Fahrzeug wird prinzipiell dann zum Altfahrzeug, wenn seitens des Letzthalters
/ Letzteigentümer eine definierte Entledigungsabsicht besteht. Ein Indiz
dafür könnte sein, wenn die Erfordernisse der Verkehrs- oder Betriebssicherheit
nicht mehr gegeben und entsprechende Reparaturmaßnahmen wirtschaftlich
nicht mehr gerechtfertigt sind.
Die seit November 2002 gültige Altfahrzeugeverordnung verpflichtet nun
alle Hersteller ihre Altfahrzeuge zurückzunehmen und umweltgerecht zu entsorgen.
Ab 1. Jänner 2007 werden alle Fahrzeuge – unabhängig vom Erstzulassungsdatum
– kostenlos zur umweltgerechten Entsorgung entgegengenommen.
Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch unter www.oecar.at